Aktionsbündnis: Verkehrsminister Meyers Maxime der „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“

Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.

P R E S S E M I T T E I L U N G

+++ Landtagsdebatte 26. Januar +++ Feste Fehmarnbeltquerung +++ Genehmigungsverfahren +++
+++ Gründlichkeit vor Schnelligkeit +++ Planungsmängel +++ Reform des Planungsrechts +++
Verkehrsminister Meyers Maxime der „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“
Fehmarn/ Kiel: In der Landtagsdebatte zur Festen Fehmarnbeltquerung am 26. Januar gab Landesverkehrsminister Meyer einen Bericht zum Stand des Genehmigungsverfahrens ab. Mehrfach  betonte er dabei, dass bei diesem Verfahren der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ zu gelten habe. „Im gegenwärtigen Planänderungsverfahren haben der Minister und die Kieler Genehmigungsbehörde diesen Grundsatz jedenfalls gröblich vernachlässigt.
Von Gründlichkeit bei der Prüfung der eingereichten Planänderungen kann keine Rede sein“, so die Auffassung von Hendrick Kerlen vom Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung. So habe die Planfeststellungsbehörde die Unterlagen nicht mit der notwendigen Gründlichkeit hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Plausibilität auswerten können. Dies sei nur oberflächlich und stichprobenweise erfolgt.  Die Nacharbeiten der Vorhabenträger seien überhastet und dementsprechend mangelhaft ausgefallen. Nur durch offensichtlichen Verzicht auf Planungsqualität sei es möglich gewesen, die Öffentlichkeitsbeteiligung auf Biegen und Brechen in die Sommerferien zu legen. „Hier hat die Schnelligkeit die Gründlichkeit um Längen überholt. Und dabei hat Minister Meyer dem dänischen Vorhabenträger und Minister zuliebe auch mal großzügige  den Grundsatz über Bord geworfen, dass Anhörungsverfahren nicht in die Urlaubssaison  gelegt werden sollten“, moniert der Vorsitzende des Aktionsbündnisses.
Konsequenz:  Die offensichtlichen Mängel der Planänderungsdokumente lösten eine Lawine von Einwendungen nicht nur von betroffenen Bürgern und Verbänden aus.  Auch einige Träger öffentlicher Belange mussten wegen der geringen Qualität der Unterlagen erhebliche und zeitaufwändige Recherchen zu deren Überprüfung anstellen.  Minister Meyer kündigte bei seinem Bericht im Landtag an, dass die Vorhabenträger bereits Mitte Februar, also etwa fünf Monate nach Eingang der Einwendungen, ihre Erwiderungen zu allen Kritikpunkten bei der Planfeststellungsbehörde einreichen wollen. Auch dies zeugt davon, dass es den Vorhabenträgern nicht um Gründlichkeit bzw. Planqualität, sondern nur um die Schnelligkeit für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses geht. Um die verbliebenen Planungsmängel dürfen sich dann mal wieder die Umweltverbände und das Bundesverwaltungsgericht kümmern.
„All diese Probleme könnten vermieden werden, wenn die Vorhabenträger von vornherein für die Projektgenehmigung weitestgehend „wasserdichte“ Antragsunterlagen bzw. Pläne einreichen würden. Grade bei Großprojekten zeigt die allgemeine Praxis jedoch, dass die Vorhabenträger meistens versuchen, mit möglichst geringem Aufwand ihre Baugenehmigung zu bekommen. Das ist das Hauptübel!“ so die Erfahrung Kerlens.  Wenn heute einige Politiker nach einer Reform des Planungsrechts rufen, wie auch wieder in der Landtagsdebatte geschehen, dann sollten sie zunächst an diesen ganz offensichtlichen Missstand denken. Es sei keine Änderung des Planungsrechts sondern eine institutionelle Stärkung der Planfeststellungsbehörden notwendig. Dazu gehörten vor allem die Wahrung ihrer Unabhängigkeit vor politischer und regierungsseitiger Einflussnahme sowie die Stärkung ihrer Prüfkapazitäten. Nur so sei die Maxime „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ bei Projektgenehmigungsverfahren  durchsetzbar.
Hendrick Kerlen
Aktionsbündnis gegen eine
Feste Fehmarnbeltquerung e.V.
Tel 04372-1255

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