Pressemitteilung vom Aktionsbündnis zum Genehmigungsverfahren Belt-Tunnel

Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.
Pressemitteilung
So läuft das Genehmigungsverfahren für den Belt-Tunnel
Warum sich eine Teilnahme an den Erörterungen in Kiel lohnt
Ostholstein ● Die angekündigten Erörterungen zum Fehmarnbelt-Tunnel  in Kiel ab 9. November beschäftigen viele Gemüter. Dabei stellt sich oftmals heraus, dass das deutsche Genehmigungsverfahren für den Tunnel weitgehend unbekannt ist. Zum Verfahren nachfolgend einige Erläuterungen.
Vor zwei Jahren beantragten die Vorhabenträger, die dänische Femern A/S und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr-Lübeck, die Baugenehmigung für den Fehmarnbelt-Tunnel. Diese wird über ein Planfeststellungsverfahren erteilt. Letzteres dient zunächst der Überprüfung der eingereichten Antragsunterlagen, sprich Pläne und mündet letztlich im Planfeststellungsbeschluss, der eigentlichen Genehmigung.  Zuständig für das Genehmigungsverfahren ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Kiel als Planfeststellungsbehörde. Letztere leitete im April  2014 für das Projekt die erste Phase des vorgeschriebenen  öffentlichen Beteiligungsverfahrens ein, die im Juli 2014 endete. An ihr beteiligten sich pflichtgemäß die zuständigen Behörden und betroffenen Gemeinden mit ihren fachlichen Stellungnahmen. Zusätzlich reichten etwa 3000 betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie mehrere  Umweltvereinigungen und  –Verbände Einwendungen gegen die Antragsunterlagen ein. Angesichts der hohen Komplexität des Tunnelprojekts fielen diese teilweise außergewöhnlich umfangreich aus. Die kritische Dokumentation des „Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung“ umfasst mehr als 500 Seiten. Die hohe Beteiligung der Bevölkerung zeugt von der tiefen Besorgnis, mit der sie das Tunnelprojekt  und das Gesamtvorhaben der Festen Fehmarnbeltquerung verfolgt. Die Planfeststellungsbehörde leitete die eingereichten Stellungnahmen an die Vorhabenträger zur Auswertung und Beantwortung weiter. Diese Aufgabe erledigten die Vorhabenträger binnen etwa zehn Monaten. Nachdem ihre Erwiderungen auf alle Einwendungen vorlagen, eröffnete die Planfeststellungsbehörde im letzten Juli mit ihren Anhörungen die zweite Phase des Verfahrens. Im Juli erfolgten die Erörterungen mit den Vorhabenträgern und den einzelnen Fachbehörden. Anhörungen mit den betroffenen Gemeinden folgten im September.
Worum geht es bei den Anhörungen? Sie dienen der Planfeststellungsbehörde zur Klärung der zwischen den Vorhabenträgern und den Einwendern streitigen Sachfragen. Die Erörterungen dienen in erster Linie der Herbeiführung eines Konsenses. Wenn dieser bei wichtigen Fragen nicht zustande kommt, wird die Planfeststellungsbehörde meistens den Vorhabenträger auffordern, den streitigen Sachverhalt durch Nacharbeit eingehender und abschließend zu untersuchen. Danach kommt es zu erneuten Erörterungen der nachgearbeiteten Streitpunkte.
Die Anhörungen finden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Teilnehmer sind zunächst die Mitarbeiter der Behörde, die das Verfahren leitet; ferner die Vorhabenträger und die Gruppe der Einwender, beide mit ihren Sachverständigen. Mit den bevorstehenden Erörterungen in Kiel gibt die Behörde den über 3000 Einzeleinwendern, betroffenen Firmen sowie den Umwelt- und Naturschutzvereinigungen ebenfalls die Möglichkeit, mit den Vorhabenträgern über ihre Einwände zu diskutieren und gegebenenfalls Nacharbeiten an den Antragsunterlagen durchzusetzen.  Dabei wird die Behörde ebenfalls unmittelbar vom Projekt betroffene Personen zulassen, die keine Einwendungen eingereicht haben. Streitig ist jedoch jetzt schon, wer als Betroffener gelten wird. Zu diesem Personenkreis gehören aber bestimmt Einwohner der im Nordosten von Fehmarn gelegenen Orte, wie Puttgarden, Marienleuchte und Presen. Für Einwender, die an den Erörterungen nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, sich durch Vollmachterteilung vertreten zu lassen. Der oder die Bevollmächtigte muss dabei nicht gleichzeitig Einwender sein.
Jeder, der die Zeit hat und zur Anhörung zugelassen werden muss, sollte sich zumindest am ersten Tag der Anhörungen einen Eindruck von den Verhandlungen machen. Danach kann sie oder er entscheiden, ob die Teilnahme an den folgenden Tagen die Mühe von abschreckend langen Busfahrten nach und von Kiel noch lohnt.
Ob die in diesem Jahr erfolgten Anhörungen bereits zu einem Planfeststellungsbeschluss führen werden, ist sehr zweifelhaft. Spannend wird es sein zu erfahren, welche Schwachpunkte und Löcher in den Antragsunterlagen noch ausgebügelt werden müssen.
Auskunft erteilt
Hendrick Kerlen
Tel. 04372-1255

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert