28.10.2015: Aktionsbündnis reicht Klage gegen den Ausbau der B207 ein

Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.

Pressemitteilung

Aktionsbündnis reicht Klage gegen den Ausbau der B207 ein
Erhebliche Planungsfehler bei der Straßenanbindung des Belt-Tunnels
Am 28. Oktober 2015 hat das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. über seinen Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der B 207 als Verbindung zum Fehmarnbelt-Tunnel eingereicht. Somit muss wieder einmal das Oberverwaltungsgericht Schleswig überprüfen, ob Planungen den rechtlichen Anforderungen genügen oder korrigiert werden müssen.
Dem Aktionsbündnis geht es bei seiner Klage nicht um eine Verhinderung des Projektes. Ihm geht es darum, dass letzteres umweltschonend, bedarfsgerecht und von der Kostenseite her umsichtig geplant wird. So enthält die Planung eine Reihe von Fehlern in der Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese können vom Aktionsbündnis aufgrund der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes vollumfänglich gerügt werden. Nur ein Beispiel: Die Erfassungen der Fledermäuse erfüllen nicht den strengen Standards, die das Bundesverwaltungsgericht bei der Südumfahrung der A 20 von Segeberg gesetzt hat. Fragwürdig, und vom Bundesrechnungshof bereits kritisiert, ist der üppige autobahnähnliche Ausbaustandard für die B 207. Die erwarteten Verkehrszahlen auf der Strecke und im Belt-Tunnel rechtfertigen einen Entwurf nach Autobahnstandard nicht. Und anders als von der Landesregierung dargestellt, gehört der Ausbau der B 207 auf vier Spuren nicht zu den Vorhaben des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, das im Übrigen die Beltquerung als „Eisenbahnachse Fehmarnbelt“ beschreibt.
Gegenwärtig laufende Planungen der Bahn im Bereich Großenbrode und für eine neue Fehmarnsundquerung berücksichtigt der Planfeststellungsbeschluss in keiner Weise. Er schafft somit einen Planungstorso, bei dem drei örtlich voneinander abhängende Teilprojekte nicht abgestimmt sind. Ferner schafft er für unbekannte Zeit einen Verkehrsengpass, der mit den Regeln des Transeuropäischen Netzes nicht vereinbar ist. Das Aktionsbündnis geht davon aus, dass dieses planerische Stückwerk dringend eine Planänderung erfordert. Andernfalls wird es zu erheblichen Verzögerungen beim Bau der B 207 und unnötigen Kostenerhöhungen kommen.
Auskunft erteilt
Hendrick Kerlen
Tel.: 04372-1255

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert