Einspruch gegen Datenweitergabe

Liebe Mitstreiter/-innen, wie wir aus der Presse erfahren mussten, hat die Landesplanungsbehörde offensichtlich persönliche Daten in großem Umfang an die DB weiter geleitet. Dies ist so nicht akzeptabel und wir, die Betroffenen, sollten dies auch gegenüber der Landesplanungsbehörde deutlich zum Ausdruck bringen!

Eine mögliche Variante des Einspruchs nachfolgend:

Landesplanungsbehörde Staatskanzlei

Kennwort: „Raumordnungsverfahren Schiene“

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

Einschreiben

 

 

Raumordnungsverfahren Schienenanbindung Feste Fehmarnbeltquerung –

Aktenzeichen: StK 334-620.132-11

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Entsetzen musste ich der Presse entnehmen, dass in umfangreichen Maße Daten der Einwendungen zum ROV-Schienenhinterlandanbindung an den Vorhabenträger DB-Netze weiter gegeben worden sind.

Ich widerspreche hiermit ausdrücklich der Weitergabe meiner persönlichen Daten!

Folgende Fragen möchte ich beantwortet haben:
1. Welche Daten sind zu meiner Person gespeichert?
2.  Auf welcher rechtlichen Grundlage ist eine Weitergabe erfolgt?
3.  In welchem Umfang sind Eingaben weiter gegeben worden?
4.  Welche persönlichen Daten sind weiter gegeben worden?
5.  Aus welchem Grunde sind die Daten wann weiter gegeben worden?
6.  Die DB ist eine AG  (die zwar z.Zt. 100% in Staatsbesitz ist) mit diversen Tochtergesellschaften – ist es gewährleistet, dass diese persönlichen Daten nicht weiter gegeben werden?
7.  Welche weiteren Empfänger von Übermittlungen gibt es?

Sollten persönliche Daten von mir weiter gegeben sein, so erwarte ich eine unverzügliche und komplette Löschung dieser Daten bei der DB!
Mit freundlichen Grüßen

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