Offener Brief des Aktionsbündnis an Minister Habeck zu Kompensationszahlungen

Fehmarn, den 12.08.2013

An den Herrn Minister für  Energiewende, Landwirtschaft und ländliche Räume

Herr Dr. Robert Habeck  Mercatorstraße 3 24106 Kiel

Feste Fehmarnbeltquerung – Kompensation von marinen Umweltschäden

Sehr geehrter Herr Minister, Aus der Presse entnahmen wir, dass die dänische Femern A/S als Trägerin des Vorhabens (TdV) der festen Fehmarnbeltquerung bereits seit Herbst 2012 mit Ihrem Ministerium Gespräche führt über die durch den Bau des Absenktunnels im Bereich Umwelt und Natur notwendig werdenden Ausgleichmaßnahmen. Am 5. Juli berichteten die Lübecker Nachrichten, dass sich laut der TdV der flächenmäßige Kompensationsbedarf im Fehmarnbelt auf 471,16 ha beläuft. Hierzu stellen wir fest: 1. Solange die endgültige Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) der TdV nicht in deutscher Sprache vorliegt, kann der von der Femern A/S angegebene flächenmäßige Ausgleichsbedarf nicht auf Plausibilität überprüft werden. Ohne nachprüfbare Fakten und getroffene Bewertungsannahmen ist es also müßig, bereits jetzt über die qualitative und quantitative Schädigung der marinen Umwelt öffentlich zu diskutieren, geschweige denn jetzt bereits einen Ausgleichsbedarf festlegen zu wollen. Es geht nicht nur um die betroffenen Biotope und deren Ausdehnung allein, sondern auch um den Kompensationsfaktor, der speziell für die besonderen Gegebenheiten im Fehmarnbelt noch zu definieren wäre.

2. Unter Bezugnahme auf § 15 Abs. 1 BNatschG weisen wir darauf hin, dass die TdV die durch einen Absenktunnel bauseitig bedingten Umweltbeeinträchtigungen im Fehmarnbelt und möglicherweise in den angrenzenden Seegebieten durchaus vermeiden kann. Dies wäre durch den Bau eines Bohrtunnels möglich. Gegenüber dem Absenktunnel böte ein Bohrtunnel den zusätzlichen Vorteil eines Fortfalls von Behinderungen der Schifffahrt in der Bauphase und von zu er-wartenden Havarien mit ihren Folgeschäden auch für die Umwelt. Die TdV wird gegen diese technische Alternative einwenden, dass sie wegen ihrer hohen Mehrkosten von 1,3 Mrd. Euro gegenüber dem Absenktunnel unzumutbar sei (gemäß § 15 Abs. 1, 2. Satz BNatschG). Tunnelbauexperten gehen jedoch davon aus, dass die Baukosten eines Bohrtunnels durch einen Entwurf nach dem anerkannten Stand der Technik  auf das Kostenniveau eines Absenktunnels gebracht  werden könnten. In diesem Falle wäre die mögliche Einrede der „Unzumutbarkeit“ nicht mehr haltbar.

3. Falls die TdV auf weitere Verhandlungen mit Ihrem Ministerium dringen sollte, wäre Ihrerseits zu erwägen, dabei die Zielmarke für Kompensationen möglichst hoch anzusetzen. Gleiches gilt entsprechend für Kompensationszahlungen. Ein Bewertungsansatz könnte dabei von den Vermeidungskosten für die Verhinderung der marinen Beeinträchtigungen ausgehen. Diese entsprächen den Opportunitätskosten eines Bohrtunnels als der nächstbesten Alternative.

Zu Ziffer 1 oben stellen wir mit Verwunderung fest, dass Ihr Ministerium bereits jetzt schon davon ausgeht, dass der Absenktunnel keine „irreparablen“ Schäden im Fehmarnbelt verursachen wird. Dies entnehmen wir  einem Brief Ihres Sekretariats an Dr. Jörn Funck und Herrn Hahn, der uns vorliegt. Auf welcher Basis kommt Ihr Ministerium zu dieser Einschätzung?

Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, bekräftigen wir abschließend nochmals, dass unser Aktionsbündnis auch weiterhin das Vorhaben einer festen Fehmarnbeltquerung ablehnt – egal mit welcher technischen Lösung letzteres umgesetzt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrick Kerlen Vorsitzender

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