Pressemitteilung des Aktionsbündnis zum Espoo-Verfahren

Pressemitteilung des Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.

Verstoß Dänemarks gegen internationales Recht beim Genehmigungsverfahren für den Belt-Tunnel

Aktionsbündnis fordert Aussetzung des Verfahrens

In diesen Tagen ist in Schleswig-Holstein das Espoo-Verfahren zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung angelaufen. Ziel dieses Verfahren ist es, unter Beteiligung auch der deutschen Öffentlichkeit herauszufinden, welche ökologischen Schäden das geplante Megaprojekt verursachen wird und wer davon betroffen ist. Die dänischen Vorhabenträger haben dazu umfassende Studien in Auftrag gegeben. Doch die Vorgehensweise bei der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt Anlass zur Besorgnis: Eine nur 62 Seiten lange deutsche Zusammenfassung soll der deutschen Öffentlichkeit als Informationsgrundlage dienen – eine mehr als knappe Zusammenfassung der 366 Seiten starken englischsprachigen Version. Der deutsche Text liest sich wie ein Katalog von Behauptungen, Belege für die aufgestellten Behauptungen lassen sich nicht finden. Zur umfassenden Information der Betroffenen auf deutscher Seite ist das völlig unzureichend. Die grundlegenden Gutachten aber umfassen mehrere tausend Seiten in dänischer und englischer Sprache. Eine Sprachbarriere, die viele deutsche Betroffene nachhaltig davon abschrecken wird, am Verfahren teilzunehmen.

Sowohl der Espoo-Vertrag als auch die EU-Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung sieht eine Gleichstellung aller Betroffenen im Verfahren vor – die der Dänen und auch die der betroffenen deutschen Öffentlichkeit. Diese Voraussetzung ist wegen der Veröffentlichung der Unterlagen in dänischer und englischer Sprache offensichtlich nicht erfüllt. Damit verstößt die dänische Regierung nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch gegen ein internationales Abkommen.

Und selbst wer als Deutscher die fremdsprachigen Unterlagen prüfen will ist gezwungen, weite Wege auf sich zu nehmen. Die Dokumente werden nur in Kiel und auf Fehmarn der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Außer Acht gelassen bleiben beispielsweise die Hafenstandorte Lübeck und Rostock und die Interessen der Badeorte an der Mecklenburger Küste. Indes werden die Lübecker Bucht und der Darß sicher von Sedimentverdriftungen betroffen sein. Eine Auslegung der Unterlagen in den Hansestädten oder anderswo ist jedoch nicht vorgesehen.

Die grenzüberschreitenden Auswirkungen des Projekts beschränken sich eben nicht nur auf den Bereich des Fehmarnbelts. Abgesehen von den durch die Baggerarbeiten für den Absenktunnel verursachten Sedimentfahnen, die bis ins Arkonabecken reichen werden, wird die Baustelle die Schifffahrt zumindest stark behindern und gefährden. Das sind grenzüberschreitende Auswirkungen, die auch den Ölexport Russlands betreffen werden.

Die Art und Weise wie die dänische Regierung das Verfahren auf deutscher Seite durchführen will, lässt vermuten, dass sie eine Lawine von deutschen Einwendungen gegen das Projekt  vermeiden will. Mit der Sprachbarriere im Verfahren dürfte diese Taktik aufgehen. Deswegen hat das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. heute den dänischen Verkehrsminister als Federführer im Verfahren zur Aussetzung des Espoo-Verfahrens aufgefordert, bis er sämtliche dafür notwendigen Unterlagen in deutscher Sprache öffentlich verfügbar macht. Ob der Verein bei seiner Initiative seitens der Landes- und Bundesregierung die notwendige Unterstützung finden wird, bleibt abzuwarten.

Für Rückfragen:

Hendrick Kerlen , Tel. 04372-1255

Nikola Vagt, Tel. 04372-806910

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